So funktioniert’s
Sie haben sich zu einem Vorsorgevertrag entschieden. Erste Kontakte für das weitere Vorgehen können sowohl wir als Stiftung und auch ein Bestattungsinstitut Ihrer Wahl sein. Im persönlichen Gespräch mit dem Bestatter definieren Sie den Leistungsumfang, welcher im Vorsorgevertrag schriftlich festgehalten ist. Der Vertrag wird von beiden Parteien – Ihnen als Vorsorgenehmer und uns als Stiftung – unterzeichnet. Wir legen ein auf Sie lautendes Vorsorgekonto an, auf welches innert 60 Tagen das Vorsorgekapital einzubezahlen ist.
Vertragspartner
Der Vorsorgevertrag schliessen Sie als Vorsorgenehmer mit uns, der Stiftung Schweizerische Bestattungsvorsorge ab. Sämtliche Einzelheiten zum Leistungsumfang regeln Sie mit dem Bestattungsdienstleister Ihrer Wahl, der auch die Erfüllung des Bestattungsauftrages übernimmt. Als Stiftung und Vertragspartner sind wir für die Führung, Verzinsung und Information der Vorsorgekonti verantwortlich.
Bestandteile
Im Vorsorgevertrag sind das ausführende Bestattungsinstitut, der Leistungsumfang (Bestattung, Trauerfeier, individuelle Wünsche und Kontaktpersonen), die Finanzierung und die Vertragsbedingungen schriftlich festgehalten.
Gültigkeit
Die Leistungen und Verbindlichkeiten treten mit der vollständigen Überweisung des Vorsorgekapitals in Kraft. Der Vertrag ist solange gültig, bis es zur Erfüllung des Leistungsumfangs kommt oder der Vertrag aufgelöst wird.
Auflösung
Der Vertrag kann in schriftlicher Form und unter Einhaltung der sechsmonatigen Kündigungsfrist jeweils auf Ende des Kalenderjahres aufgelöst werden. Eine Auflösung ist frühestens per Ende des zweiten Jahres möglich. Das einbezahlte und verzinste Kapital wird nach Abzug einer Verwaltungsgebühr von CHF 250.00 zurückbezahlt.