Ihr letztes Fest ganz nach
Ihren Wünschen gestalten

Die persönliche Sterbe­vorsorge jetzt regeln zur Entlastung von Ihnen und Ihren Lieben.

Dank Vorsorge das Leben entlastet geniessen

Wie oft im Leben denken wir nach, wie wir unsere nahe­stehenden Lieben, Angehörigen und Nachkommen entlasten können? Ein verantwortungs­bewusstes und selbst­bestimmtes Leben, hört nicht mit dem Tod auf. Wir können darüber hinaus, zu Lebzeiten, Vorkehrungen für unseren Abschied treffen und durch die Erstellung eines Sterbe­vorsorge­vertrages unser Umfeld emotional sowie auch finanziell entlasten.

Herr blickt in die Menukarte
  • Sie nehmen Ihren Lieben schwierige Entscheide in einer emotional belasteten Situation ab

  • Ihre individuellen Wünsche zur letzten Feier sind schriftlich festgehalten und finanziell abgesichert

  • Geniessen Sie mit Ihrem Umfeld das Leben

Sie haben die Wahl – eine Checkliste zur Planung der Bestattung:

­Bestattungsinstitut

Das Bestattungsinstitut Ihrer Wahl begleitet Sie im persönlichen Gespräch und berät Sie rundum den individuellen Leistungsumfang für Ihren Vorsorgevertrag. Sie können einen Dienstleister aus unserem Partner-Netzwerk wählen oder ein Bestattungsunternehmen Ihres Vertrauens bevorzugen.

Bestattung

Hier sind sämtliche Einzelheiten und Wünsche zur Sarg- bzw. Urnen­beisetzung definiert:

  • Bestattungsauftrag mit Details zur Sargwahl und Innen­ausstattung, bzw. Urnenwahl
  • Kleidung
  • Überführung
  • Feuer- oder Sarg­bestattung.

Trauerfeier / Zeremonie

Es ist Ihre letzte Feier und Sie bestimmen den Ablauf:

  • Beerdigung bzw. Urnenbeisetzung mit Aufbahrung
  • Wahl von Kirche/Kapelle
  • Grabgestaltung und -pflege
  • Wünsche betreffend Abdankung (Ansprache, Pfarrer, Musik, usw.)

Individuelle Wünsche und Dienstleistungen

In den übrigen Dienstleistungen sind individuelle Wünsche und Vorkehrungen festgehalten sowie:

  • amtliche Formalitäten
  • Blumenschmuck
  • Leidzirkulare
  • Danksagungen
  • Publikationen
  • Leidmahl mit Lokal-, Menüwahl uvm.

Kontaktpersonen

Sich mit dem eigenen Abschied dieser Welt auseinander zu setzen, ist eine besondere Heraus­forderung – auch für die Menschen, die wir zurücklassen. Es ist wichtig, dass Sie einen ausgewählten Kreis von Menschen über die Existenz Ihres Vorsorgevertrages informieren. Sie sind es, die uns im Todesfall kontaktieren, sodass wir alles nach Ihren Wünschen in die Wege leiten können.

Jetzt entscheiden und festhalten – im Vorsorgevertrag

Den Vorsorgevertrag schliessen Sie mit uns, der Stiftung Schweizerische Bestattungs­vorsorge ab. Die Beratung und Gespräche finden mit dem Bestatter Ihrer Wahl statt, welcher Ihre Wünsche als Leistungs­umfang im Vorsorge­vertrag schriftlich festhält.

 

Der Leistungs­umfang definiert die Kosten für Ihrer Bestattung, deren Finanzierung durch das Vorsorge­kapital auf dem garantiert verzinsten Vorsorgekonto sichergestellt ist.

Mehr zum Vorsorgevertrag

Herr ist gelassen am Kaffee trinken, Vorsorge ist geregelt

Ihre letzten Wünsche finanziell abgesichert – mit dem Vorsorgekonto

Als wichtiger und entlastender Bestandteil des Vorsorgevertrages, legt die Stiftung ein auf Ihren Namen lautendes Vorsorgekonto an. Mit dem einbezahlten Vorsorgekapital sind sämtliche Leistungen für Ihre Bestattung abgedeckt und die Stiftung begleicht daraus die Rechnungen der Dienstleister. Das Kapital ist garantiert verzinst und ein allfälliger Saldo wird den Erbberechtigten ausbezahlt.

Mehr über das Vorsorgekonto

Herr blickt ins Portemonnaie, die Bestattungskosten sind bereits bezahlt

Häufig gestellte Fragen

Als Hauptansprechpartner gilt das beauftragte Bestattungsunternehmen. Ebenso stehen Ihnen sowie Ihren Angehörigen die Stiftung Schweizerische Bestattungsvorsorge bei Fragen zur Verfügung. Bitte beachten Sie die eingeschränkte Auskunftspflicht, die sowohl für das Bestattungsinstitut als auch für uns als Stiftung gültig ist (siehe «Wer erhält Auskunft über den Vertrag…»).

Der Beistand/Gesetzliche Vertretung muss im Vorsorgevertrag aufgeführt sein und gesetzliche Dokumente müssen im Vertrag beigelegt sein.

Die Höhe des Vorsorgekapitals berechnet sich aufgrund der definierten Leistungen, die im Vorsorgevertrag mit dem beauftragten Bestattungsinstitut festgelegt werden. Die Abrechnung der Leistungen erfolgt zu den Preisen, die zum Zeitpunkt der Leistungserbringung Gültigkeit haben. Die Beratung sowie allfällige Mutationen erfolgen kostenlos.

Um dies zu verhindern, ist es wichtig, dass der Vorsorgenehmer Kontaktpersonen in seinem Umfeld definiert und über das Bestehen des Vorsorgevertrages informiert. Kommt es dennoch zu einer rechts­verbindlichen Auftragsvergabe an ein anderes Bestattungs­unternehmen, als im Vorsorgevertrag festgelegt, sprechen wir uns als Vorsorge­institution mit den nächsten Angehörigen ab, welche Leistungen noch zu erbringen sind.

 

Nach Verrechnung eines Unkosten­beitrages sowie der Begleichung von allfälligen Restleistungen wird das Konto geschlossen und der Restbetrag an die gesetzlichen Erben überwiesen. Die fremd­vergebenen Leistungen an ein anderes Bestattungs­unternehmen müssen von den Erben direkt beglichen werden.

Haben Sie noch weitere Fragen?
Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne zur Verfügung

Erwin Jenny

041 211 24 46

e.jenny@ssbv.swiss